Einreisebestimmungen aufgrund des Coronavirus
Untenstehend finden Sie die aktuellen Reisebestimmungen für diejenigen Länder, welche von Chair Airlines angeflogen werden (Änderungen vorbehalten). Wir orientieren uns hierbei an den Bestimmungen der IATA. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht abschliessend sind und sich die Bestimmungen der jeweiligen Länder jederzeit kurzfristig ändern und angepasst werden können.
Diese Informationen werden regelmässig aktualisiert und mit grösstmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erstellt. Aufgrund der schnellen Entwicklung der Reaktionen der Länder auf den Ausbruch von Covid-19 können wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Chair Airlines behält sich das Recht vor, die Informationen jederzeit zu ändern. Chair Airlines bietet Links zu Webseiten Dritter nur aus Gefälligkeit an und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte externer Websites.
Schweiz
Ab dem 2. Mai 2022 wird die Nachweispflicht von COVID-19-Dokumenten für alle Reisenden, die in die Schweiz einreisen, aufgehoben. Reguläre Einreise- und Visabestimmungen sind weiterhin zu beachten. Die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz kann mit dem interaktiven Travelcheck des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geprüft werden.
Ausführliche Informationen finden Sie ausserdem auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Das Tragen von Masken auf unseren Flügen ist nicht mehr Pflicht. Bitte beachten Sie, dass die Bestimmungen im Zielland zu beachten sind und Sie gegebenenfalls vor dem Verlassen des Flugzeuges eine Maske aufsetzen müssen. Wir bitten Sie daher Ihre Masken entsprechend mitzuführen.
An Board werden wir keine Masken vorrätig haben.
Spanien
Alle COVID-19 bezogenen Einreisebestimmungen nach Spanien wurden aufgehoben. Dementsprechend werden für die Einreise nach Spanien keine PCR- / Antigentests oder Impfbescheinigungen verlangt.
Kosovo
Für Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind und/oder die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, gelten aktuell keine spezifischen Einreisebestimmungen.
Wir empfehlen, zusätzlich aktuelle Informationen auf der offiziellen Website der Regierung zu prüfen.
Informationen zur Maskentragepflicht: Beim Verlassen des Flugzeuges in Pristina und im Flughafengebäude besteht weiterhin Maskenpflicht.
Nordmazedonien
Für Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind und/oder die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, gelten aktuell keine spezifischen Einreisebestimmungen.
Griechenland
Für Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind und/oder die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, gelten aktuell keine spezifischen Einreisebestimmungen.
Informationen zur Maskentragepflicht: Beim Verlassen des Flugzeuges in Griechenland, im Flughafenareal sowie beim Boarding für den Flug nach Zürich muss eine Maske getragen werden.
Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich die Informationen auf den offiziellen Websites der Regierung zu überprüfen.
Zypern
Für Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind und/oder die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, gelten folgende Einreisebestimmungen.
Nicht geimpfte Passagiere müssen für die Einreise nach Zypern einen negativen PCR Test oder AntiGen-Test vorweisen. Der PCR Test darf nicht mehr als 72h und der AntiGen-Test nicht mehr als 24h vor Abreise erfolgt sein.
Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit vollständiger Impfung sind von der Testpflicht ausgenommen. Das Zertifikat darf höchstens 270 Tage alt sein sofern noch keine Booster-Impfung erfolgt ist. Personen über 18 Jahren mit Booster-Impfung oder digitalem Genesungszertifikat, welches zwischen 8 und höchstens 180 Tagen vor Abreise ausgestellt wurde, vorweisen können.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen für Zypern finden Sie unter:
Informationen zur Maskentragepflicht: Ab dem 08. Juli 2022 ist das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen für Personen ab 12 Jahren wieder Pflicht. Dazu zählt auch das Flughafengebäude.
Ägypten
Alle COVID-19 bezogenen Einreisebestimmungen nach Ägypten wurden aufgehoben. Dementsprechend werden für die Einreise nach Ägypten keine PCR- / Antigentests oder Impfbescheinigungen verlangt.
Libanon
Für Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind und/oder die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, gelten folgende Einreisebestimmungen.
Nicht geimpfte Passagiere müssen für die Einreise in den Libanon negativen PCR Test oder AntiGen-Test vorweisen. Der PCR Test darf nicht mehr als 72h und der AntiGen-Test nicht mehr als 24h vor Abreise erfolgt sein.
Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit vollständiger Impfung sind von der Testpflicht ausgenommen. Das Zertifikat muss mindestens 14 Tage vor Einreise und höchstens 180 Tage vor Ankunft die vollständige Impfung belegen.
Ausnahmen:
Passagiere, die aus dem Libanon ausgereist sind und innerhalb einer Woche zurückkehren, d.h. die an einem Wochentag ausgereist sind und am selben Tag in der darauffolgenden Woche zurückkehren, sind von der Durchführung eines PCR-Tests in den Ausreiseländern befreit, müssen jedoch bei ihrer Ankunft im Libanon einen PCR-Test in BRHIA durchführen, sofern sie Bescheinigungen und amtliche Dokumente, die dies belegen, auf die Plattform des Ministeriums für öffentliche Gesundheit hochladen, um einen MOPH PASS zu erhalten.