Gepäck

Aufgabegepäck

Es gelten folgende allgemeinen Freigepäckgrenzen für Aufgabegepäck.

Erwachsene und Kinder (ab 2 Jahren):

  • Tarifpaket Basic: kein Aufgabegepäck erlaubt.

  • Tarifpaket Flex: 1 Gepäckstück bis max. 23 kg

  • Tarifpaket Comfort: 1 Gepäckstück bis max. 32 kg

Kleinkinder (unter 2 Jahren):

  • 1 Gepäckstück bis max. 10 kg

Einen Buggy oder Kindersitz können Sie zusätzlich kostenlos zur erlaubten Freigepäckmenge aufgeben.

Zusatzgepäck & Sportgepäck

Zusatzgepäck sowie Sportgepäck kann bis 48 Stunden vor Abflug telefonisch bei unserem Service Center (+41 44 577 61 00) oder online über die Funktion "Buchung verwalten" dazu gebucht werden.

Weitere Informationen sowie die detaillierten Preise finden Sie unter Zusatzgepäck, respektive unter Sportgepäck.

Übergepäck

Übergepäck transportieren wir für Sie gegen eine Gebühr von CHF 50 pro Strecke. Die Gebühr muss direkt am Flughafen mit Kreditkarte bezahlt werden. Bitte beachten Sie‚ dass Ihr aufgegebenes Gepäckstück nicht schwerer als 32 kg sein darf.

Handgepäck

Jeder Fluggast darf maximal ein Gepäckstück an Bord mitnehmen. Das Handgepäck ist während des Fluges sicher unter dem Vordersitz oder in der Gepäckablage zu verstauen. Das Handgepäck wird am Check-in und beim Boarding kontrolliert. Zu grosses oder zu schweres Handgepäck wird gegen eine Gebühr von CHF 50 pro Strecke im Frachtraum transportiert.

  • Maximales Gewicht: 1 Stück bis max. 8 kg

  • Maximale Masse (Länge × Breite × Höhe): 55 x 40 x 20 cm

Einschränkungen für Handgepäck

1. Flüssigkeiten in Behältnissen mit Fassungsvermögen bis zu 100 ml
Sie dürfen bis zu 1 Liter Flüssigkeit mit in die Flugzeugkabine nehmen. Flüssigkeiten‚ Aerosole oder Gele müssen in Behältern bis zu einer maximalen Grösse von 100 ml abgefüllt sein. Die Behälter müssen locker in einem durchsichtigen‚ verschliessbaren Beutel von maximal 1 Liter Inhalt passen. Pro Person ist ein Plastikbeutel erlaubt. Dies gilt auch für Kinder und Säuglinge.

2. Medikamente und Spezialnahrung
Medikamente und Spezialnahrung wie zum Beispiel Babynahrung dürfen mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Sie müssen die Notwendigkeit solcher Flüssigkeiten nachweisen können.

3. Duty Free-Artikel in manipulationssicheren Plastiksäcken
Die Duty Free-Artikel müssen beim Kauf zusammen mit der Kaufquittung in einen manipulationssicheren Plastiksack mit rotem Rand eingeschweisst werden. Bitte beachten Sie‚ dass nur Artikel mit Quittung vom Reisetag unter diese Regelung fallen. Für Duty Free-Artikel zählen die regulären Handgepäck-Limite (8 kg).

Beförderung von Batterien

Bitte beachten Sie‚ dass bei der Beförderung von Batterien besondere Vorsicht geboten ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserem Informationsblatt Batterien.

Achtung:

Rollstühle mit einer Lithium-Batterie dürfen maximal über 300 Watt verfügen. Sollte Ihr Gerät mit zwei Batterien betrieben werden‚ darf eine Batterie maximal 160 Watt haben. Nassbatterien werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Weitere Informationen zu Reisen mit Rollstuhl erhalten Sie auf der Seite Barrierefreies Reisen

Weitere wichtige Informationen finden Sie zudem auf der entsprechenden Seite des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) oder im folgenden Video der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).

Verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck

Wurde ihr Gepäck beschädigt oder ist es verloren gegangen? Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Punkte:

Begeben Sie sich direkt zum Lost & Found-Schalter in der Ankunftshalle des jeweiligen Flughafens und melden Sie den Verlust oder Schaden. Vergewissern Sie sich‚ dass sie eine Bestätigung über den Verlust oder den Schaden haben‚ bevor Sie die Gepäckhalle verlassen.

Erhalten Sie innerhalb einer Frist von 5 Tagen keine Rückmeldung vom Lost & Found-Büro‚ senden Sie bitte die im untenstehenden Informationsblatt aufgeführten Unterlagen für die weitere Bearbeitung Ihres Falles an lostandfound@chair.ch.

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