Sie sollten vor jedem Flug einen Arzt hinsichtlich Ihrer Reisepläne zurate ziehen‚ um sich selbst oder Ihr ungeborenes Kind nicht zu gefährden.
Zudem sollten Sie ein ärztliches Attest mitführen‚ das Ihr Schwangerschaftsstadium belegt. Da wir Sie und Ihr ungeborenes Kind nicht gefährden wollen‚ können wir Sie nur bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche befördern. Nach Ablauf der 36. Schwangerschaftswoche sind wir gezwungen‚ Ihnen die Beförderung zu verweigern. Dies gilt auch dann‚ wenn nur Ihr Rückflug nach Ablauf der 36. Schwangerschaftswoche stattfindet.
Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, können wir keine Neugeborenen befördern, die weniger als 96 Stunden alt sind.
Sauerstoffflasche
Sollten Sie während des Fluges zusätzlichen Sauerstoff benötigen‚ bitten wir darum‚ dass Sie Ihr eigenes Sauerstoffgerät mitbringen. Dieses muss bis spätestens 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden und ein ärztliches Gutachten Ihrer Flugtauglichkeit vorgelegt werden. Gemäss den im Luftverkehr geltenden Gefahrgutvorschriften dürfen Sauerstoffflaschen in befülltem Zustand maximal 5 kg wiegen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis‚ dass Flüssigsauerstoffsysteme grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.
Bei der Mitnahme einer persönlichen Sauerstoffflasche muss das Anmeldeformular für Hilfeleistungen und das Merkblatt Sauerstoffflasche ausgefüllt‚ unterzeichnet und eingesendet werden.
Barrierefreies Reisen
Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität stehen wir selbstverständlich nicht nur am Flughafen‚ sondern auch während des Fluges zur Seite. Zu unseren kostenfreien Leistungen gehören unter anderem die Mitnahme von medizinischem Sondergepäck und die Anmeldung für den vom jeweiligen Flughafen gestellten Rollstuhlservice.
Sämtliche Informationen zu barrierefreiem Reisen finden Sie unter Barrierefreies Reisen.
Fliegen mit Gips
Passagiere mit einem Gips‚ der weniger als 96 Stunden zuvor angelegt wurde‚ sollten sicherstellen‚ dass der Gips entlang seiner gesamten Länge gespalten ist‚ um mögliche Schwellungen während des Fluges zu verhindern. Für Gipse‚ die länger als vor 96 Stunden angelegt wurden‚ besteht keine Verpflichtung zur Spaltung - sie wird dennoch empfohlen. Dies gilt sowohl für Gips als auch für Harz.
Bitte legen Sie ein entsprechendes Zertifikat vor‚ welches das Alter des Gipses bestätigt.