Reisen mit Kindern

Kleinkinder (unter 2 Jahre)

Bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres befördern wir Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz. Gesichert durch einen Spezialgurt – einen sogenannten Loopbelt – reisen sie bei ihren Eltern auf dem Schoss. Die Loopbelts gehören in unseren Flugzeugen zur Standardausrüstung. Sie müssen daher Ihren Bedarf nicht eigens anmelden.
Alternativ besteht die Möglichkeit‚ Ihr Kleinkind im eigenen Kindersitz reisen zu lassen. Buchen Sie hierfür einen separaten Kindersitzplatz und machen Sie sich mit den Sicherheitsvorschriften für Kindersitze vertraut.

Kinder (2 bis einschliesslich 11 Jahre)

Kinder zwischen 2 und 12 Jahren werden bei uns wie die Grossen behandelt: Sie bekommen ihren eigenen Sitzplatz – mit 20% Rabatt auf den regulären Ticketpreis. Natürlich haben Sie die Möglichkeit‚ Ihren eigenen Kindersitz an Bord zu nutzen. Informieren Sie sich vor Abflug über die Sicherheitsbedingungen für Kindersitze. Beachten Sie bitte‚ dass Ihr Kindersitz mit einem Zulassungsetikett nach ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 versehen sein muss.

Alleinreisende Kinder (UM-Service)

Kinder im Alter von 5 bis 17 Jahren können mit Chair Airlines alleine reisen.

  • Kinder von 5 bis 11 Jahren
    Der Unaccompanied Minor Service (UM-Service) ist obligatorisch. Bitte füllen Sie Formular 1 aus, reichen Sie dieses spätestens 48 Stunden vor Abflug bei unserem Service Center ein und bringen Sie drei unterschriebene Exemplare zum Check-in-Schalter mit.

  • Kinder von 12 bis 17 Jahren
    Kinder dieser Altersgruppe dürfen mit dem Einverständnis der Eltern alleine reisen. Bitte füllen Sie Formular 2 aus, reichen Sie dieses spätestens 48 Stunden vor Abflug bei unserem Service Center ein und bringen Sie drei unterschriebene Exemplare zum Check-in-Schalter mit.
    Der Unaccompanied Minor Service (UM-Service) ist für Kinder von 12 bis 17 Jahren optional. Wenn Sie diesen Service buchen möchten, füllen Sie bitte zusätzlich Formular 1 aus, reichen Sie dieses spätestens 48 Stunden vor Abflug bei unserem Service Center ein und bringen Sie drei unterschriebene Exemplare zum Check-in-Schalter mit.

Wird der UM-Service gebucht, begleitet unser Bodenpersonal Ihr Kind am Abflughafen. Während der gesamten Reise sorgen unsere Cabin Crew sowie die Mitarbeitenden am Zielflughafen dafür, dass Ihr Kind sicher reist und nach der Ankunft an die berechtigte Person übergeben wird.

Sonderregelung für Flüge von und nach Kosovo sowie Nordmazedonien:

  • 5 – 14 Jahre: Betreuung obligatorisch - Bitte füllen Sie Formular 1 aus, reichen Sie dieses spätestens 48 Stunden vor Abflug bei unserem Service Center ein und bringen Sie drei unterschriebene Exemplare zum Check-in-Schalter mit.

  • 15 – 17 Jahre: Betreuung freiwillig - Bitte füllen Sie Formular 2 aus, reichen Sie dieses spätestens 48 Stunden vor Abflug bei unserem Service Center ein und bringen Sie drei unterschriebene Exemplare zum Check-in-Schalter mit.

Bitte reichen Sie das/die erforderliche(n) Formular(e) spätestens 48 Stunden vor Abflug bei unserem Service Center ein und bringen Sie drei unterschriebene Exemplare zum Check-in-Schalter mit.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Angaben im Ausweisdokument mit denjenigen im Bestätigungsschreiben übereinstimmen. Zusätzlich ist ein Stempel der zuständigen Behörden erforderlich.

Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter sind dafür verantwortlich, dass das Kind alle für die Reise erforderlichen Dokumente mitführt. Dazu gehören sowohl die von der Fluggesellschaft als auch die von den zuständigen Behörden des Abflug- und Ziellandes verlangten Unterlagen. Bitte informieren Sie sich über die geltenden Bestimmungen für alleinreisende Kinder in den jeweiligen Ländern.

Um ausreichend Zeit für den Check-in zu gewährleisten, bitten wir Sie, mindestens 2 Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen.

Die Gebühr für den Unaccompanied Minor Service (UM-Service) beträgt CHF 90 pro Kind und Flugstrecke.

(Klein-)Kinder mit einer Begleitperson

Kleinkinder von 0 – 4 Jahren dürfen nicht ohne Eltern oder Begleitperson reisen. Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und die schriftliche Genehmigung eines der Erziehungsberechtigten des reisenden Kleinkindes vorweisen.

Sie müssen das Formular 3 ausfüllen und die Begleitperson muss es in 2-facher Ausführung zum Check-in-Schalter bringen.

Bitte beachten Sie, dass Formular 3 auch für Kinder im Alter von 4 bis 11 Jahren ausgefüllt werden muss, wenn diese mit einer anderen Begleitperson als ihren Eltern oder gesetzlichen Vertretern reisen.

Reist ein Kind mit einer Begleitperson, liegt die Verantwortung für das Kind während der gesamten Reise bei der Begleitperson.

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